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Kriterien für die Honorarberechnung

Die Honorare werden gemäß dem italienischen Recht und den für die beteiligten Rechtsberufe geltenden Vorschriften bestimmt, einschließlich Art. 13 des Gesetzes Nr. 247/2012, der anwendbaren berufsrechtlichen Vorschriften, des Ministerialdekrets Nr. 55/2014 in der durch das Ministerialdekret Nr. 147/2022 geänderten Fassung sowie, soweit dies im Hinblick auf die Stellung des Mandanten und die Art des Mandats anwendbar ist, des Gesetzes Nr. 49/2023.

Bei Rechtsstreitigkeiten und gerichtlichen Verfahren wendet die Kanzlei die offiziellen Honorarparameter des Ministerialdekrets Nr. 55/2014 in seiner jeweils geänderten und ergänzten Fassung an.

Jede Angelegenheit wird individuell geprüft. Nach einer ersten Bewertung der konkreten Umstände wird ein maßgeschneidertes Honorarangebot erstellt, wobei insbesondere der Wert und die Komplexität der Angelegenheit berücksichtigt werden. Die Honorare können daher je nach Fall erheblich variieren.

Allgemeine Honorarangaben

Ausschließlich als allgemeine Orientierung gelten für eine erste strategische Rechtsberatung, einschließlich der Prüfung relevanter Unterlagen, einer vorläufigen rechtlichen Analyse und einer ersten Einschätzung der Angelegenheit, die nachstehenden Richtwerte. Die unten aufgeführten Pauschalhonorare beziehen sich ausschließlich auf diese erste Beratungsphase und sind nicht so zu verstehen, dass sie die vollständige Betreuung der Transaktion, der Angelegenheit oder des gesamten Mandatsverhältnisses umfassen. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und CPA. Die italienische Mehrwertsteuer beträgt 22 %, der Beitrag zur italienischen Rechtsanwaltsversorgungskasse (CPA) 4 %. Richtwerte nach dem Wert der Angelegenheit:

Bis €250.000: €600 | €250.000 bis €520.000: €1.000 | €520.000 bis €2 Millionen: €1.800 | €2 Millionen bis €4 Millionen: €3.500 | €4 Millionen bis €6 Millionen: €5.500. Bei Angelegenheiten mit einem höheren Wert werden die Honorare auf proportionaler Grundlage fortgeführt und unter Berücksichtigung des Gesamtwerts, der Komplexität und der individuellen Struktur der Transaktion festgelegt. Dieselben Kriterien können auch gelten, wenn sich der Mandant für eine Abrechnung auf Stundenbasis entscheidet. In diesem Fall wird der Stundensatz unter Berücksichtigung des Werts, der Komplexität und des Gesamtprofils der Angelegenheit bestimmt und beträgt in jedem Fall mindestens €290 pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer und CPA.

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